Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V), wird die Freude oft getrübt. Denn viele Finanzämter werten diese Zahlungen als Beitragsrückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Finanzgericht Sachsen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sind nur … Weiterlesen