Steuerinformationen für August 2024

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Vom Bundesfinanzhof gibt es gute Nachrichten in Sachen Grundsteuer- und Bewertungsrecht. Danach müssen Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist damit aber nicht verbunden.
  • Unterhaltsleistungen sind dann nur als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 EUR nicht übersteigt. Dabei sind, so der Bundesfinanzhof, die Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen.
  • Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Er möchte wissen, ob das Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen (Umsatzsteuersatz für die Übernachtung: 7 %; Nebenleistungen: 19 %) rechtmäßig ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2024. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen August 2024 (PDF 427 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 08/2024:

Alle Steuerzahler
Grundsteuer im Bundesmodell: Erste Zweifel, aber Verfassungsmäßigkeit noch ungeklärt
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Hochwasser: Steuerliche Entlastungen für die Betroffenen
Erbschaftsteuer: Parkhaus nicht begünstigt

Kapitalanleger
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste 2024 liegt vor

Freiberufler und Gewerbetreibende
E-Bilanz: Aktualisiertes Datenschema veröffentlicht

Umsatzsteuerzahler
Elektronische Rechnungen: Anwendungsschreiben liegt im Entwurf vor
Umsatzsteuersätze bei Hotelumsätzen: Nun ist der Europäische Gerichtshof gefragt

Arbeitnehmer
Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Arbeitnehmer-Sparzulage

Abschließende Hinweise
Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Betrugs-SMS im Namen des Bundeszentralamts für Steuern im Umlauf
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2024