Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss. Ein Überblick zeigt, wer einen Anspruch hat und wie die Förderung funktioniert.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Ein steuerrelevanter Verlust aus einem Aktienverkauf liegt auch dann vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Damit hat der Bundesfinanzhof der profiskalischen Sichtweise der Finanzverwaltung widersprochen.
- Auch beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums ist der volle Gewerbesteuerfreibetrag zu gewähren. Eine zeitanteilige Zuordnung hat der Bundesfinanzhof abgelehnt.
- Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils anlässlich einer Betriebsveranstaltung teilt die Finanzverwaltung die Gesamtkosten durch die anwesenden Teilnehmer. Das Finanzgericht Köln kann dies jedoch nicht nachvollziehen und stellt bei dem Divisor auf die angemeldeten Teilnehmer ab, sodass sich ein niedrigerer Betrag ergibt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2018. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen November 2018 (PDF 426 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 11/2018:
Alle Steuerzahler
Das Baukindergeld ist da: Die Voraussetzungen und die richtige Antragstellung im Überblick
KV-Beiträge: Prämie nach § 53 Abs. 1 SGB V mindert die Sonderausgaben
Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
Kapitalanleger
Auch Verluste beim Verkauf „wertloser“ Aktien abziehbar
Aktienübertragung auf Kind und zeitnaher Weiterverkauf kann anzuerkennen sein
Freiberufler und Gewerbetreibende
Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei einem Rechtsformwechsel
Zur Bilanzierung von Provisionsvorschüssen und zugehöriger Aufwendungen
E-Bilanz: Aktualisiertes Datenschema veröffentlicht
Umsatzsteuerzahler
Unrichtiger Steuerausweis: Vorsicht bei Ausstellung mehrerer Rechnungen über dieselbe Leistung
Arbeitgeber
Private Zusatzkrankenversicherung: Zahlung des Arbeitgebers kann Bar- oder Sachlohn sein
Betriebsveranstaltung: Absagen gehen nicht zulasten der Feiernden
Arbeitnehmer
Verpflegungspauschale: Kürzung auch bei nicht beanspruchten Mahlzeiten
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2018