Steuerinformationen April 2024: Wachstumschancengesetz noch nicht „in trockenen Tüchern“

Das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist immer noch nicht „in trockenen Tüchern“. Zwar konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Damit das Gesetz aber in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Sitzung ist für den 22.3.2024 geplant.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ ist wohl zulässig. Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Revision ist anhängig) ist dem Ehemann die Anschaffung durch seine verstorbene Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen.
  • Auch Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung schließt eine steuerliche Berücksichtigung aus.
  • Aktuell sind mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geht. Strittig ist hier, wie die Gewinngrenze von 200.000 EUR zu definieren ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2024. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen April 2024 (PDF 429 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 04/2024:

Alle Steuerzahler
Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ wohl zulässig
Wachstumschancengesetz: Wird der Bundesrat zustimmen?
Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Aktualisierte Bescheinigungen Zuwendungsempfängerregister jetzt online
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Freiberufler und Gewerbetreibende
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024
Investitionsabzugsbetrag: Wie ist die Gewinngrenze zu ermitteln?
Influencer: Keine Betriebsausgaben für bürgerliche Kleidung und Accessoires
Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP-Logen

Personengesellschaften und deren Gesellschafter
Buchwert-Übertragungen auch zwischen beteiligungsidentischen
Personengesellschaften möglich

Umsatzsteuerzahler
Ist-Besteuerung: Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts bei Überweisungen

Arbeitnehmer
Kein Arbeitslohn: Gewinn aus marktüblichem Verkauf einer Mitarbeiterbeteiligung
Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Teilerlass ist Arbeitslohn

Abschließende Hinweise
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2024
Verzugszinsen