Steuerinformationen für März 2024
Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen: Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern – bis zu 150 EUR pro versicherte Person – die Sonderausgaben nicht. Diese Vereinfachungsregelung hat die Finanzverwaltung nun bis Ende 2024 verlängert.
- Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde Ende 2022 eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt. Grundsätzlich endete die Frist für die erstmalige Meldung bereits am 31.1.2024. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun aber mitgeteilt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Meldung bis zum 31.3.2024 erfolgt.
- Frohe Kunde gibt es für viele Kapitalgesellschaften. Denn die monetären Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen erhöht werden. Die Anhebung wird für die begünstigten Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und mit weniger Berichtspflichten einhergehen. Die neuen Werte sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2024. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen März 2024 (PDF 430 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2024:
Alle Steuerzahler
Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung
Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben weiter „steuerfrei“
Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten dennoch abzugsfähig
Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt
Vermieter
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten: Diese Spielregeln sind einzuhalten!
Kapitalanleger
Investmentfonds: Vorabpauschalen sind wieder relevant
Freiberufler und Gewerbetreibende
Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss: Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen
Arbeitgeber
Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
Lohnsteuerabzugsverfahren: Vorsorgepauschale an Beitragssätze angepasst
Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2024