Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen und
-erstattungen rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Damit hat der Gesetzgeber auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach der bisherige Zinssatz (0,5 % pro Monat) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile verkauft, führt dies zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wird bei der Auflösung der Gesellschaft ein Verlust realisiert, stellt sich regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser steuerlich geltend gemacht werden kann. Hiermit hat sich jüngst das Finanzgericht Düsseldorf befasst.
- Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch, wenn die Leistungen im Haushalt der gepflegten Person erfolgen. Zudem fordert der Bundesfinanzhof weder den Erhalt einer Rechnung noch die Einbindung eines Kreditinstituts in den Zahlungsvorgang.
- Das Bundesfinanzministerium hat zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten wichtige Punkte ergänzt. In der Praxis sind diese Aspekte zwingend zu beachten, damit die Einordnung als steuerfreier Sachbezug (monatliche Freigrenze von 50 EUR) nicht gefährdet wird.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2022.
Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen September 2022 (PDF 436 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 09/2022:
Alle Steuerzahler
Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat
Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
Aufgabe des Familienheims aus zwingenden Gründen: Kein Wegfall der Steuerbefreiung
Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
Kapitalanleger
Investmentsteuergesetz: Musterverfahren anhängig
Freiberufler und Gewerbetreibende
Keine Betriebsausgaben für bürgerliche Kleidung
Investitionsabzugsbeträge: Aktualisiertes Verwaltungsschreiben
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Auflösung einer GmbH
Umsatzsteuerzahler
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung auch bei einer
verspäteten Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Arbeitgeber
Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug: Klarstellungen durch die Finanzverwaltung
Arbeitnehmer
Aktualisiertes Merkblatt: Steuerklassenwahl 2022 für Ehegatten und Lebenspartner
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 09/2022