Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen und-erstattungen rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Damit hat der Gesetzgeber auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach der bisherige Zinssatz (0,5 % pro Monat) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile … Weiterlesen