Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch
(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.
- Aufwendungen werden in (nicht sofort abzugsfähige) Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach einem wenig erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Münster sind Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung der 15 %-Grenze einzubeziehen.
- Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen März 2022 (PDF 437 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2022:
Alle Steuerzahler
Bonuszahlungen der Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“
Unterhaltszahlungen: Geringes Vermögen nur bis 15.500 EUR?
Privates Veräußerungsgeschäft bei vorheriger Wohnungsnutzung durch Kinder
Antrag auf Übermittlung der Steueridentifikationsnummer vereinfacht
Vermieter
Mieterabfindungen: Sofort abziehbar oder anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Kapitalanleger
Erneut keine Vorabpauschale bei Fonds zu versteuern
Freiberufler und Gewerbetreibende
Moderner „musizierender“ Discjockey ist ein Künstler und somit nicht gewerblich tätig
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2022
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage: Erdienbarkeit ist kein Kriterium
Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Umsatzsteuerzahler
Grundstücksverkäufe: Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist möglich
Abschließende Hinweise
Auslandsentsendung: Steuerfreie Kaufkraftzuschläge wurden zum 1.1.2022 angepasst
Broschüre „Vereine & Steuern“ aktualisiert
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2022