Aktuelle Meldung

Steuerinformationen Februar 2021: Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft

Das Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschiedung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Homeoffice in Höhe von 5 EUR.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hat keine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen gewährt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“.
  • Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Spiegelt die Aufteilung jedoch die realen Wertverhältnisse nicht wider, ist eine andere Aufteilung erforderlich. Interessant: Der Bundesfinanzhof hält in diesen Fällen eine vom Bundesfinanzministerium entwickelte Arbeitshilfe für ungeeignet.
  • Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2021. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Februar 2021 (PDF 416 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 02/2021:

Alle Steuerzahler
Jahressteuergesetz 2020 bringt viele Neuerungen für die Einkommensteuer
Keine Steuerermäßigung für Werkstattleistungen und Straßenreinigungen
Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen
Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärung 2019 bis zum 31.8.2021


Vermieter
Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken: Absage für BMF-Arbeitshilfe


Kapitalanleger
Zur Antragsfrist für eine Günstigerprüfung


Arbeitgeber
Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein
Meldung zur Sozialversicherung: Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ ab 2021 entfallen


Arbeitnehmer
Zur Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Doppelte Haushaltsführung: Kein eigener Hausstand junger Arbeitnehmer im Elternhaus


Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2021