Steuerinformationen Januar 2020: Belegausgabepflicht für Registrierkassen

Steuerbegünstigte Gehaltsextras haben oft „einen Haken“: In vielen Fällen müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieses Zusätzlichkeitserfordernis hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei einer Betriebseröffnung wird der Steuerpflichtige vom Finanzamt grundsätzlich dazu aufgefordert, in einem Fragebogen weitere Auskünfte zu erteilen. Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ ergibt sich nun eine Änderung: Das Finanzamt muss nicht mehr auffordern, sondern der Steuerpflichtige muss die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln.
  • Um den Schuldzinsenabzug zu optimieren, müssen die Kredite den vermieteten Gebäudeteilen und die Eigenmittel den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Bereichen zugeordnet werden. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Ab 2020 muss jedem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Dies gilt sowohl für größere Unternehmen als auch für „den Bäcker an der Ecke“, der einem Kunden Brötchen verkauft. Die Finanzverwaltung hat aber nun darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht nicht bußgeldbewehrt ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

DOWNLOAD: Steuerinformationen Januar 2020 (PDF 420 KB)

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 01/2020:

Alle Steuerzahler
Jahressteuergesetz 2019 und Soli-Rückführung sind beschlossen – Steuermaßnahmen des Klimapakets vorerst ausgebremst
Auskünfte zur Betriebseröffnung: Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze

Vermieter
Gemischt genutzte Immobilie: Schuldzinsenabzug durch richtige Zuordnung optimieren

Freiberufler und Gewerbetreibende
Belegausgabepflicht ab 1.1.2020: Finanzverwaltung wird keine Bußgelder verhängen

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss 2018 muss bis zum 31.12.2019 offengelegt werden

Arbeitgeber
Bundesfinanzhof erleichtert die Steueroptimierung mit Gehaltsextras
Mindestlohn steigt auf 9,35 EUR
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Arbeitnehmer
Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2020 für Ehegatten und Lebenspartner
Mietkosten können auch nach Ende der doppelten Haushaltsführung abziehbar sein

Abschließende Hinweise
Anträge auf Baukindergeld: Ablehnungsquote liegt bei 3 %
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 01/2020