Seit 2019 sind vom Arbeitgeber gewährte Jobtickets unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber zahlreiche Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage geklärt.
- Erzielt eine Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese wegen zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Die positive Nachricht des Bundesfinanzhofs lautet: Gewerbesteuer wird hierdurch nicht ausgelöst.
- Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn. Der Bundesfinanzhof nimmt hier vielmehr nicht steuerbare Aufmerksamkeiten an.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2019. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen November 2019 (PDF 424 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 11/2019:
Alle Steuerzahler
Verwaltung äußert sich zur Steuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen
Grundstücksenteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung
Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheime wird nur für eine Wohnung gewährt
Kapitalanleger
Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerpflichtig
Freiberufler und Gewerbetreibende
Elektronische Kassen: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erst ab 10/2020 Pflicht
Keine steuerneutrale Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch bei Gewerbebetrieben
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung
Personengesellschaften und deren Gesellschafter
Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften
Arbeitgeber
Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein steuerlich relevantes Frühstück
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 11/2019