Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V), wird die Freude oft getrübt. Denn viele Finanzämter werten diese Zahlungen als Beitragsrückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Finanzgericht Sachsen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit nachweist. Nach Meinung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz reicht dafür eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes aus. Ein ausführliches Gutachten ist nicht erforderlich.
- Bei der Vermietung einer Wohnung sind (dauerhafte) Verluste grundsätzlich auch ohne Überschussprognose anzuerkennen. Da diese Typisierung aber nicht für die Vermietung einer Gewerbeimmobilie gilt, ist die Abgrenzung oft von entscheidender Bedeutung, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen zeigt.
- Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Ergebnisverteilung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelockert: Danach können auch unterjährig eintretende Gesellschafter an dem vor ihrem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden. Diese besondere Verteilung muss jedoch mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2019. Viel Spaß beim Lesen!
DOWNLOAD: Steuerinformationen März 2019 (PDF 435 KB)
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2019:
Alle Steuerzahler
Mindern pauschale Bonuszahlungen der Krankenkassen die Sonderausgaben?
Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung?
Kurzes amtsärztliches Attest reicht für Abzugsfähigkeit einer nicht anerkannten Heilmethode
Vermieter
Einkünfteerzielungsabsicht: Ist es eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie?
Kapitalanleger
Steuererklärung 2018: Zwei neue Formulare für Kapitalanleger
Freiberufler und Gewerbetreibende
Außenwirtschaft: Höhere Hürden für Firmenübernahmen
Gastronomiebereich: Betriebsprüfungen führen zu hohen Steuernachzahlungen
Personengesellschaften und deren Gesellschafter
Abweichende Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende GbR
Umsatzsteuerzahler
Vorsteuerabzug: Frist für Zuordnung endet „erst“ am 31.7.2019
Finanzverwaltung konkretisiert die neuen Pflichten für Verkaufsportal-Betreiber
Arbeitgeber
Mindestlohn: Arbeitszeit muss nicht digital dokumentiert werden
Geringfügige Beschäftigung: Geänderte Vermutung bei Abrufarbeit ab 2019 beachten
Arbeitnehmer
Erste Tätigkeitsstätte bei längerfristiger Entsendung ins Ausland
Abschließende Hinweise
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2019
Verzugszinsen