Allgemeine Steuerinformation: Bauherren mit Kindern aufgepasst – Das Baukindergeld startet!

Die große Koalition hatte ja schon in den Verhandlungen eine Förderung für Wohnraum versprochen, dies wird nun mit dem Baukindergeld umgesetzt. Die Förderung kann, wie meist bei staatlichen Förderungen fürs Bauen, über die KFW beantragt werden. Im folgenden möchten wir Ihnen kurz die wichtigsten Punkte vorstellen:

Was wird gefördert?

  • Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie  (egal ob Haus oder Wohnung, ob neu oder gebraucht) im Antragszeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020
  • Keine Wohnflächenbegrenzung, anders als von Finanzminister Olaf Scholz gefordert

Wer wird gefördert?

Bauherren mit einem Einkommen von bis zu 75.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.

Dies bedeutet eine Familie mit zwei Kindern darf ein zu versteuerndes Einkommen von insgesamt 105.000 Euro nicht überschreiten.

Als Kinder gelten alle Kinder, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

  • Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind pro Jahr für einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Die Förderung beginnt rückwirkend zum 01. Januar 2018.

Neben dem allgemeinen Baukindergeld gibt es teilweise in den Bundesländern noch weitere Fördermöglichkeiten. So hat Bayern das Baukindergeld nochmals um 300€ pro Kind pro Jahr erhöht.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Baukindergeld auch für Sie gilt, sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen.